Regeln Des Europäischen Klubs der Realitätenkanzleien
Ekrk - Evropský klub realitních společností
1. Der Europäische Klub der Realitätenkanzleien (weiter nur EKRK)
Es handelt sich um eine freie Gruppe von unabhängigen Realitätenkanzleien (RK), die sich entschieden haben, auf dem Realitätenmarkt nach von ihnen festgelegten Regeln mitzuarbeiten.
- Die EKRK-Mitglieder sind die führenden Realitätenkanzleien aus den Kreisen (Regionen), die mit anderen EKRK-Mitgliedern in der Tschechischen Republik und im Aussland mitarbeiten.
- Das EKRK-Mitglied kann eine Realitätenkanzlei (oder mehr nach einer Bedeutung und einem Umfang des Marktes) in einem Stadt der Tschechischen Republik sein. Die Menge genehmigen die Vertreter von einzelnen Kreisen (Regionen).
- Die Unterbringung der Emfang der Kanzlei ist eine ständige Handelsstätte mit einem ständigen Personal (Angestellten) und einer technischen Ausrüstung und Einhaltung von Regeln und etischen Unternehmensgrundsätzen.
- Die Mitgliedschaft im EKRK beschränkt keine Aktivitäten der Realitätenkanzlei in anderen Kreisen im Fall, dass der Kreis noch von keinem anderen EKRK-Mitglied besetzt ist. Jede RK hat das Recht, ihre Filiale an einem beliebigen Ort in der Tschechischen Republik und im Aussland zu gründen.
- Das Hauptziel und die Philosophie von EKRK ist das, in einzelnen Kreisen (Regionen) eine professionale RK als Vertreter von EKRK zu gründen. Dieser Vertreter wird an einer professionalen und Qualitätsmitarbeit aller EKRK-Mitglieder einen finanziellen Anteil haben, sie propagieren und vertreten.Weil er keine Konkurrenz im Kreis (in der Region) aus der Reihe von EKRK hat. Im Fall einer grösseren Menge von Mitgliedern in den Regionen - Prag, Brün, Ostrava usw., die sie genehmigt haben, arbeiten diese Mitglieder zusammen, womit sie ihren Verkauf von Aufträgen beschleunigen und ihr Immobilienanwerben erhöhen. Und das ist die Philosophie von EKRK, zu der auch eine gemeinsame Ausgabe von Präsentations- und Werbungsmaterialien und folgende Nutzung von allen mit dieser Tätigkeit verbundenen Vorteilen gehören und zum Schluss müssen natürlich alle Mitglieder die Profis sein.
2. Die Mitgliedschaft im EKRK
Das ganze Projekt ist einzigartig, weil von dieser Tätigkeit von einzelnen RK die Funktionsfähigkeit des ganzen Systems abhängig ist und darum ist es nötig, den EKRK-Mitgliedern eine maximale Exklusivität zu sichern.
- Die Auswahl der RK in einzelnen Kreisen (Regionen) in der Tschechischen Republik ist in der Kompetenz von EKRK-Mitgliedern aus den einzelnen Kreisen. Die Wahl sollte, soviel es möglich ist, funktionelle Handelsbeziehungen zwischen den Partnern in den Nachbarkreisen respektieren und danach Kontakte und eine Mitarbeit in einzelnen Staaten und auch ausserhalb der EU anknüpfen.
- Das EKRK-Mitglied wird die ausgewählte RK durch eine Unterschrift der Regeln von EKRK gewesen. Durch diese Tat werden die unterschriebenen Dokumente für die RK verpflichtend.
- Die Mitgliedschaft im EKRK ist unbefristet und auf diese Mitgliedschaft ist kein Rechtsanspruch.
- Die Mitgliedschaft kann seitens der RK durch eine Kündigung beendet werden.
- Die Mitgliedschaft kann auch durch die Entscheidung der Rat des Klubs von EKRK beendet werden. Ein Grund kann auch eine Verletzung der Regeln von EKRK in der Beziehung zu einem anderen Mitglied des Klubs.
- Einen Vorschlag zum Abchluss der Mitgliedschaft irgendeiner RK kann jedes EKRK-Mitglied mittels des Präsidenten bzw. Kreisvertreters (Regionalvertreters) einbringen. Mit dieser Tat muss die absolute Mehrheit aller Mitglieder aus einzelnen Rat der Klub von EKRK einverstanden.
- Im Fall, dass ein EKRK-Mitglied die Regeln verletzt und beginnt, die Filialen in den schon von einem anderen regulären EKRK-Mitglied besetzten Regionen zu gründen, entscheiden Kreisvertreter (Regionalvertreter) über den Ausschluss oder eine andere Verbesserung.
3. Die Rechte und Pflichten des Rates des Klubs von EKRK
An der Spitze von EKRK steht der President. Das Gebiet der Tschechischen Republik ist ausgedehnt und darum werden Vertreter aus den Kreisen für die einzelnen Kreisen (Regionen) gewählt und aus diesen Vertretern wird der Rat des Klubs von EKRK gewählt.
Die Kreisvertreter werden auf der Sitzung des Kreistreffens von EKRK gewählt und zwar einmal in 5 Jahren, soviel es nicht anders übereingekommen wird. Bei den Wahlen ist die absolute Mehrheit nötig. Kommt es nicht zur Wahl von der absoluten Mehrheit, hat der Präsident ein Recht zu entscheiden. Keine anderen Funktionen sind nicht festgelegt.
Die Pflichten des Rates des Klubs von EKRK sind:
- Die Kommunikation im Namen von EKRK mit dem Herausgeber und Hersteller von der Zeitung „Immobilien EKRK“, Developer, den Bankhäusern, der Öffentlichkeit usw.., die Übermittlung von zu einer Qualitätserhöhung der Tätigkeit von EKRK führenden Bemerkungen und Anlässen.
- Das Zusammenrufen und die Leitung des Trefens von Kreisklubs von EKRK und das mit einer empfohlenen minimalen dreimonatlichen Periode.
- Die Sicherung eines Qualitätsersatzes von einer anderen RK im Kreis (Region) im Fall des Abstandes von einem Partner.
- Die Auswahl von passenden Klienten für die Mitgliedschaft im EKRK in einzelnen unbesetzten Kreisen und danach zur Ausgabe von der Zeitung „Immobilien EKRK“ (im Hinblick auf schon existierende Handelsbeziehungen).
- Der Vorschlag der Kündigung der Mitgliedschaft im EKRK einem Partner, der nachweislich die Regeln von EKRK verletzt (zur Kündigung ist die absolute Mehrheit der Mitglieder im Kreis nötig)
- Das Aufsuchen eines neuen Herausgebers und Herstellers bei entstandenen Problemen mit der Ausgabe und Herstellung von Druckschriften (eine unverhältnismässige Preiserhöhung, Qualitätsverschlechterung usw).
Die tätigkeit des Rates des Klubs ist ohne Ansprüche auf eine Belohnung. Wenn nötige Aufwandskosten (die Vermietung eines Handlungssaales, Reisekosten usw.) des Rates des Klubs von EKRK unverhältnismässig belasten, können sie die ganze Angelegenheit auf dem Rat des Klubs lösen.
4. Die Rahmenregeln des Immobilienhandels im EKRK
Weil jede von den teilgenommenen RK ein schon beglaubigtes Arbeitssystem hat, ist es kein Ziel, dieses zu ändern und unifizieren. Die EKRK-Mitglieder verpflichten sich, folgende Grundverführungen einzuhalten:
- Die RK ist nicht pflichtig, alle angebotenen Immobilien zusammen zu präsentieren. Es ist nur die Entscheidung eines zugehörigen Managers, welche Immobilie er zu einem gemeinsamen Handeln anbietet.
- Die Immobilie, die die RK veröffentlicht und zur Mitarbeit in der Zeitung „Immobilien EKRK“ oder auf den Seiten - www.ekrk.eu anbietet, muss mit einem exklusiven Vermittlungsvertrag belegt sein. Im Fall einer Reservation oder eines Immobilienverkaufes muss die Immobilie so bezeichnet sein. In diesem Fall ist es nötig, dass die Vertragsbedingungen mit den Rahmenregeln korrespondieren.
- Die Gültigkeit eines Vermittlungsvertrages sollte minimal ein Monat nach der Ausgabe von zugehörigen der Zeitung „Immobilien EKRK“ enden.
- Soviel es zu einer gemeinsamen Geschäftsabwicklung kommt, ist die Kanzlei, die die Immobilie zum Verkauf angeboten hat, pflichtig, den Verkauf amtlich zu sichern (Belege, Verträge, Begutachtungen, usw.)
- Die Grundteilung der Provision unter den EKRK-Mitgliedern ist von 30 % - 70 %, bzw. 50 % - 50 % festgelegt, aber es ist begünstigt, dass jede RK ihren Klienten (Einkäufer oder Verkäufer) versorgt (aufgrunds eines Vertrages)
- Die einen Verkauf realisierende Kanzlei ist pflichtig, die Provision auszuzahlen und zwar ohne Aufruf.
- Die Verkaufskosten sind nicht für ihre schlechte Belegung und Beweisung numerisch festgelegt und berechnet.
- Soviel es zu Widersprüchen bei der Auszahlung von Provisionen kommt, ist es möglich, diese ganze Angelegenheit mittels des Vorstandes von EKRK zu lösen.
Diese Regeln ist es möglich, bei der Kommunikation unter den einzelnen RK zu ändern und das auch für die einzelnen Handelsfällen. Der Vorstand von EKRK hat kein Recht, in diese Beziehungen einzugreifen, aber er hat das Recht, die Einhaltung von vereinbarten Bedingungen zu kontrollieren.
In Olomouc, den 1. Juni 2010
Die Vertreter von EKRK:
Der Präsident: Petr Korytar
Der Rat des Klubs von EKRK: Kyncl, Šebrlová, Kokna, Joukl